Yogaka Ehrenkodex
Die
bei der YOGAKA MMA Academy gelernten Kampfkünste dürfen ausserhalb des Clubs
niemals angewendet werden,
Ausnahme gemäss geltendem Notwehrrecht, doch auch in diesem
Falle sollte ein Kampfsportler des YOGAKA in der
Lage sein die Situation zu bewältigen, ohne den Angreifer
zu verletzen.
Jemand der es wünscht sein Können unter Beweis zu stellen
und seine Kräfte zu messen, hat die Möglichkeit dies
an
regulären Wettkämpfen und Meisterschaften unter sportlichen Bedingungen zu tun,
an
welchen das YOGAKA regelmässig teilnimmt.
Jegliche Widerhandlung gegen den vorliegenden Ehrenkodex
bewirkt ohne Vorwarnung die sofortige Kündigung des
Vertrages bei YOGAKA MMA Academy AG ohne Anspruch auf
Rückerstattung bereits getätigter Zahlungen.
Wir weisen darauf hin, dass
alle Kampfsportler des YOGAKA für sich selbst verantwortlich sind,
und
sich dazu verpflichten die je nach Kampfsportart notwendige Schutzausrüstung zu
tragen.
Die
Anschaffung der Schutzausrüstung ist Sache des Kampfsportlers.
Weiterhin
weisen wir daraufhin, dass, wie im Mitgliedschaftsvertrag erwähnt die YOGAKA MMA
Academy AG
nicht Haftbar gemacht werden kann für evt. Verletzungen
welche durch die Ausübung der gelernten Kampfkünste
entstehen.