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Yogaka Ehrenkodex

 

Die bei der YOGAKA MMA Academy gelernten Kampfkünste dürfen ausserhalb des Clubs niemals angewendet werden,

Ausnahme gemäss geltendem Notwehrrecht, doch auch in diesem Falle sollte ein Kampfsportler des YOGAKA in der

Lage sein die Situation zu bewältigen, ohne den Angreifer zu verletzen.

Jemand der es wünscht sein Können unter Beweis zu stellen und seine Kräfte zu messen, hat die Möglichkeit dies

an regulären Wettkämpfen und Meisterschaften unter sportlichen Bedingungen zu tun,

an welchen das YOGAKA regelmässig teilnimmt.

 

Jegliche Widerhandlung gegen den vorliegenden Ehrenkodex bewirkt ohne Vorwarnung die sofortige Kündigung des

Vertrages bei YOGAKA MMA Academy AG ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits getätigter Zahlungen.

Wir weisen darauf hin, dass alle Kampfsportler des YOGAKA für sich selbst verantwortlich sind,

und sich dazu verpflichten die je nach Kampfsportart notwendige Schutzausrüstung zu tragen.

Die Anschaffung der Schutzausrüstung ist Sache des Kampfsportlers.

Weiterhin weisen wir daraufhin, dass, wie im Mitgliedschaftsvertrag erwähnt die YOGAKA MMA Academy AG

nicht Haftbar gemacht werden kann für evt. Verletzungen welche durch die Ausübung der gelernten Kampfkünste entstehen.